AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tandem Gleitschirmflüge mit Kaspar Binz (AGB)

 Gültig ab 28.08.2020

1. Anmeldung & Gutschein

Durch die Anmeldung/Reservation oder Gutscheinbestellung anerkennt der Teilnehmer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und Kaspar Binz. Ist der Gutschein ein Geschenk für einen Dritten, so ist dessen Name und Anschrift bei der Bestellung durch den Teilnehmer anzugeben, und der Dritte durch den Teilnehmer über diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.

2. Zahlungsbedingungen

Gutscheine sind innert 10 Tagen zu bezahlen. Kurzfristige Buchungen sind vor Ort zu begleichen. Kann der Flug aufgrund kurzfristiger Veränderung der Wetterlage nicht durchgeführt werden, wird der Betrag für einen späteren Flug gutgeschrieben (Gutschein). Nicht rechtzeitige Zahlungen berechtigt den Veranstalter, die Leistungen zurückzubehalten, den Vertrag aufzulösen und Annullierungskosten gemäss Ziffer 3 einzufordern. Gutscheine werden nicht zurückgenommen. Gutscheine sind persönlich und nicht übertragbar. Ein Gutschein ist ein Wertpapier, bei Verlust erfolgt kein Ersatz und kein Gegenwert.

3. Änderung des Flugtermines durch den Teilnehmer vor Aktivitätsbeginn

Die Änderung des Flugtermines muss mindestens 5 Tage vorher schriftlich erfolgen. Zur Berechnung der Änderung ist das Eintreffen der Mitteilung (bei Sonn- und allgemeinen Feiertagen der nächste Werktag) beim Veranstalter massgebend.

3.1 Annullation

Annullationkosten oder Änderung des Datums am Vortag bis 12:00 Uhr: CHF 130.- / Teilnehmer. Der Restbetrag des Gutscheines bzw. der Reservation wird nicht zurückerstattet.

Annullation oder Änderung des Datums ab 12:00 Uhr des Flugvortages ist nicht mehr möglich. Es werden die vollen Kosten verrechnet und ein allfälliger Gutschein bzw. eine allfällige Reservation gilt als eingelöst.

Verspätetes Erscheinen oder Nichterscheinen gilt als Annullation. Es werden 100% der Kosten fällig. Kann der Teilnehmer infolge der Verspätung nur noch in einem beschränkten Umfang teilnehmen erfolgt keine Rückerstattung.

4. Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann die Aktivität absagen, wenn der Teilnehmer durch Handlungen und Unterlassungen dazu berechtigen Anlass gibt. In diesem Falle gelten die Annullationsbestimmungen nach Ziffer 3.

Sollten die Wetter- oder Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere Gründe die Aktivität erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann der Veranstalter die Aktivität jederzeit absagen oder abbrechen. Der zu erbringende Leistung wird entsprechend für einen späteren Flug gutgeschrieben (Gutschein).

5. Abbruch der Aktivität durch den Teilnehmer

Bricht der Teilnehmer die Aktivität ab oder verlässt er sie vorzeitig, erfolgt keine Rückerstattung ällfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

6. Flugzeit, Start- und Landeplatz

Die Dauer des Passagierfluges ist von den Wetterverhältnissen abhängig. Die angegebenen Flugzeiten sind Richtzeiten. Es gibt keine Garantie, dass diese Zeiten eingehalten werden können. Die Fluggebietswahl wird wenn immer möglich berücksichtigt, aber es gibt keine Garantie, dass an einem bestimmten Datum in einem bestimmten Gebiet geflogen werden kann. Der Startplatz und der Landeplatz kann entsprechend den Wind- und Wetterverhältnissen vom Piloten frei gewählt werden.

7. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers, Teilnahmebedingungen

Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Der Teilnehmer verpflichtt sich, den Veranstalter vorgängig über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Der Teilnehmer darf unter keinen Umständen unter Drogen-, oder Alkoholeinfluss stehen. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters. Falls kein gesetzlicher Vertreter vor Ort ist, muss das Einverständnis in schriftlicher Form vorliegen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des Piloten und allfälliger Hilfspersonen strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullierungsbestimmungen nach Ziffer 3, nach Aktivitätsbeginn erfolgt keine Rückerstattungen.

8. Versicherung

Die Unfall- und Krankenversicherung des Teilnehmers ist Sache des Teilnehmers. Gleitschirmfliegen gilt in der Schweiz nicht als Risikosport und somit sind Unfälle durch die reguläre Schweizer Unfallversicherung (UVG) gedeckt. Teilnehmer aus anderen Ländern (Wohnsitz entscheidend) müssen über eine entsprechend äquivalente Versicherung verfügen. Der Teilnehmer bestätigt, in der Schweiz gegen Unfall beim Gleitschirmfliegen ausreichend versichert zu sein, und, sollte dies nicht zutreffen, ausdrücklich darauf zu verzichten im Schadensfall diesbezüglich auf Kaspar Binz Regress zu nehmen.

9. Haftung

9.1. Haftungsausschlüsse

Kaspar Binz haftet nicht für Schäden aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers (insbesondere Ziffer 7), höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind. Befolgt ein Teilnehmer die Weisung von Kaspar Binz nicht, entfällt jeglicher Haftungsanspruch des Teilnehmers.

Überträgt Kaspar Binz die Ausführung eines Tandemflugs auf einen Dritten, so haftet Kaspar Binz nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen. Die Rechten und Pflichten von Kaspar Binz gegenüber dem Teilnehmer werden auf diesen Dritten übertragen. Der Teilnehmer bestätigt, dass er Kaspar Binz von sämtlichen Pflichten entbindet und dass er im Schadensfall nicht auf Kaspar Binz Regress nehmen wird. Insbesondere haftet Kaspar Binz nicht für Schäden, welche auf Handlungen oder Unterlassungen des Dritten zurückzuführen sind, die nicht im Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten Leistung stehen.

9.2 Beschränkte Haftung

Die Haftung des Piloten gegenüber dem Passagier ist auf CHF 5’000’000.- beschränkt für Tod oder Körperverletzung und CHF 5’000.– für Verlust oder Beschädigung mitgeführter Sachen.

10. Salvatorische Klausel

Sollte ein Paragraph oder Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig erklärt werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Paragraphen oder Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zug, Kanton Zug, Schweiz.